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Barrierefreiheitserklärung

Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Renner-Institut Salzburg ist bemüht, seine Website im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://ri-salzburg.at.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ bzw. mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 02.08.2022 erstellt.
Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte im Februar 2022 durch eine externe Prüfung von zertifizierten Expert:innen für Barrierefreiheit im Web der Firma datenwerk Innovationsagentur GmbH.

Feedback und Kontaktangaben

Das Karl-Renner-Institut ist um eine möglichst barrierefreie Zugänglichkeit seines Internetangebotes bemüht. Weitestgehend wird auf Technologien verzichtet, die die Nutzung unserer Website erschweren. Wo dies nicht gelingt, versuchen wir Alternativen anzubieten, um niemanden von Informationen auszuschließen. Das Karl-Renner-Institut ist selbstverständlich laufend um weitere Verbesserungen bemüht. 

Zur Verbesserung unserer Services ist das Karl-Renner-Institut auf Ihre Rückmeldung angewiesen. Bei Anregungen und Schwierigkeiten bei der Nutzung des Web-Angebots des Karl-Renner-Instituts wenden Sie sich bitte an folgende Stelle:

Kontakt:

E-Mail: salzburg@renner-institut.at 

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten des Karl-Renner-Instituts können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Kontaktformular der Beschwerdestelle

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf
Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen. 

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren